Zimmer |
Nr. |
Grundtaxe |
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Haus A |
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* 1-er Zimmer ohne Nasszelle |
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Fr. 97.00 |
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Haus B Erdgeschoss |
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1-er Zimmer mit Nasszelle |
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Fr. 105.00 |
2-er Zimmer mit Nasszelle |
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Fr. 90.00 |
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Haus B Obergeschoss |
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1-er Zimmer mit Nasszelle |
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Fr. 105.00 |
1-er Zimmer ohne Nasszelle |
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Fr. 97.00 |
2-er Zimmer mit Nasszelle |
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Fr. 90.00 |
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Haus B Dachgeschoss |
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B2.01 1-er Zimmer mit Nasszelle |
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Fr. 114.00 |
B2.06 1-er Zimmer mit Nasszelle |
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Fr. 107.00 |
B2.08 1-er Zimmer mit Nasszelle |
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Fr. 107.00 |
B2.09 1-er Zimmer mit Nasszelle |
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Fr. 114.00 |
B2.11 1-er Zimmer mit Nasszelle |
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Fr. 114.00 |
B2.12 1-er Zimmer mit Nasszelle |
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Fr. 114.00 |
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Haus C Erdgeschoss |
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* C0.01 1-er Zimmer mit Nasszelle |
29.91 m2 |
Fr. 119.00 |
| * C0.07 1-er Zimmer mit Nasszelle |
27.39 m2 |
Fr. 119.00 |
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Haus C Obergeschoss |
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| * C1.01 1-er Zimmer mit Nasszelle |
30.10 m2 |
Fr. 119.00 |
| * C1.08 1-er Zimmer mit Nasszelle |
20.78 m2 |
Fr. 114.00 |
| * C1.09 1-er Zimmer mit Nasszelle |
27.76 m2 |
Fr. 119.00 |
Die Grösse der Zimmer ermöglicht auch eine Belegung durch Ehepaare. Die Grundtaxe für die zweite Person beträgt die Hälfte der entsprechenden Zimmergrundtaxe. |
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Haus C Dachgeschoss |
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| 1-er Zimmer mit Nasszelle |
18.67 m2 |
Fr. 119.00 |
1-er Zimmer mit Nasszelle |
17.91 m2 |
Fr. 119.00 |
1-er Zimmer mit Nasszelle |
17.91 m2 |
Fr. 119.00 |
1-er Zimmer mit Nasszelle |
17.91 m2 |
Fr. 119.00 |
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Haus D Obergeschoss |
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1-er Zimmer mit Nasszelle |
20.99 m2 |
Fr. 119.00 |
1-er Zimmer mit Nasszelle |
17.47 m2 |
Fr. 114.00 |
1-er Zimmer mit Nasszelle |
17.46 m2 |
Fr. 114.00 |
1-er Zimmer mit Nasszelle |
17.46 m2 |
Fr. 114.00 |
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Haus D Dachgeschoss |
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| 1-er Zimmer mit Nasszelle |
15.64 m2 |
Fr. 108.00 |
1-er Zimmer mit Nasszelle |
15.62 m2 |
Fr. 108.00 |
1-er Zimmer mit Nasszelle |
18.38 m2 |
Fr. 108.00 |
In den vergangenen Jahren waren die Kosten für die Betreuung in den Pensionspreisen enthalten. Auf der Rechnung werden diese Kosten in Zukunft separat aufgeführt.
Solidarisch tragen alle Bewohnerinnen und Bewohner an der Betreuung mit. Die Pauschale wird verrechnet, ob das Angebot genutzt wird oder nicht.
Folgende Punkte gehören zur Betreuung:
Einführung und Unterstützung beim Einleben im Heimalltag oder bei Änderungen
Tagesstruktur und Gestaltung,
Vermittlung von Sicherheit und Geborgenheit durch Präsenz von Mitarbeitenden (Bewohneralarm kann jederzeit betätigt werden, 24-Stundenpräsenz, gezielte Beobachtungen durch das Personal, um so bald als nötig Hilfe/Dienstleistungen anbieten zu können)
Kommunikation im Alltag (vermittelnde Gespräche mit Angehörigen/Dritten usw.; Beratung in alltäglichen Angelegenheiten und Führen von Gesprächen in Alltagssituationen)
Förderung und Unterstützung sozialer Kontakte
Schnittstellenmanagement / Koordination zwischen den verschiedenen, an der Betreuung involvierten Diensten und den Bewohnerinnen und Bewohnern (Pflege und Betreuung, Ärzte, Therapien, Kundendienst, Freizeitgestaltung, Wäscherei, Reinigungsdienst, Technischer Dienst, Freiwilligenarbeit usw) .
Unterstützung im Umgang mit Post- und Paketsendungen
Aktivierung und Betreuung
Angebot der Freizeitgestaltung; Beratung und Motivation in Entscheidungsfindung rund um die Freizeitgestaltung 116
Vereinzelte gemeinsame Anlässe und Veranstaltungen (beispielsweise Weihnachts- und Osterfeiern, Sommerfeste)
Begleitung und Unterstützung in Krisensituationen (führen von Krisengesprächen, Begleitung zu Beerdigung/Grabbesuchen)
Begleitung der Bewohnerinnen und Bewohner und deren Angehöriger in der Sterbephase
Pflegestufe |
Betreuungstaxen |
Stufe 0 |
15.00 Fr./ Tag |
Stufe 1 |
15.00 Fr./ Tag |
Stufe 2 |
15.00 Fr./ Tag |
Stufe 3 |
15.00 Fr./ Tag |
Stufe 4 |
15.00 Fr./ Tag |
ZUSCHLÄGE GEMÄSS EINSTUFUNG PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT BESA-SYSTEM
Pflegestufe |
Total Pflegetaxen Fr./Tag |
Beitrag Krankenversicherung |
Bewohneranteil |
Anteil öffentliche Hand Fr. |
Stufe 1 |
29.20 |
19.20 |
10.00 |
0.00 |
Stufe 2 |
70.60 |
38.35 |
21.60 |
10.65 |
Stufe 3 |
114.25 |
62.25 |
21.60 |
30.40 |
Stufe 4 |
185.25 |
76.75 |
21.60 |
86.90 |
Der Anteil der Pflegetaxen der Bewohnerinnen und Bewohner und der Versicherer richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Kantons Zürich und nach dem Budget 2012.
Die Pflegetaxe wird laufend den notwendigen Leistungen angepasst oder mindestens alle sechs Monate überprüft.
1. |
Verpflegungsanteil |
Fr. |
11.-- |
/ Tag |
1. |
Mahlzeitendienst im Zimmer aus Komfortgründen |
Fr. |
6.-- |
/ Mahlzeit |
2. |
Betten aus Komfortgründen |
Fr. |
6.-- |
/ Tag |
3. |
Austrittspauschale nach einem Monat einmalig |
Fr. |
450.-- |
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4. |
Austrittspauschale innerhalb eines Monats einmalig |
Fr. |
200.-- |
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5. |
Todesfall Austrittspauschale einmalig |
Fr. |
450.-- |
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6. |
Zuschlag Feriengäste (siehe Taxordnung Punkt 7) |
Fr. |
10.-- |
/ Tag |
7. |
Kleidernämeli (ohne Annähen) |
Fr. |
36.-- |
/ Std. |
8. |
Flicken, Ändern der persönlichen Wäsche |
Fr. |
42.-- |
/ Std. |
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Näh-/ Flickmaterialien |
nach Aufwand |
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9. |
Zuschlag auf die Grundtaxe für Bewohner, die ihren |
10 % |
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10. |
Begleitung zum Arzt, Therapien usw. (ohne Fahrkosten) |
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11. |
Fahrkosten für Fahrten mit Dienst- resp. Privatauto |
Fr. |
0.80 |
/ km |
12. |
Pediküre / Podologin / |
werden mit der Monatsrechnung verrechnet |
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13. |
Coiffeurleistungen |
werden mit der Monatsrechnung verrechnet |
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14. |
Für zusätzliche Personalleistungen, die nicht in der Grundtaxe oder der BESA-Bedarfserfassung inbegriffen sind (z.B. Hilfe beim Zimmer einrichten, Zügeln, externe Begleitung z.B. für Einkäufe, Besorgungen usw.) wird der Zeitaufwand verrechnet. |
Fr. |
42.-- |
/ Std. |
Die Taxen sowie die allgemeinen Zuschläge gelten als ergänzende Vertragsbedingungen.
Diese Taxtabelle ersetzt die Taxtabelle vom 25.10.2011.
Alle Taxen sind Einheitspreise und richten sich nach den Betriebskosten des Heimes.
Als Verrechnungsbasis gilt die Anzahl Kalendertage.
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Die Zahlungen werden mittels LSV (Lastschrift-verfahren) direkt durch das Heim bei der Bank der Bewohnerinnen angefordert.
Es wird kein Depot erhoben.
Die Leistungen für die Pflege und Behandlung werden nach dem BESA-System erfasst. Die Einstufung erfolgt durch die Stations- und Heimleitung aufgrund der regelmässigen Leistungen an die Bewohnerinnen.
Die Leistungen der Krankenkasse sind direkt durch die Versicherten bei der Krankenkasse einzufordern, das Heim stellt keine Rechnung an die Krankenkasse.
Bewohnerinnen, die ihren gesetzlichen Wohnsitz ausserhalb der Verbandsgemeinden haben, zahlen einen Zuschlag auf die Grundtaxe (siehe Taxtabelle).
Die Tagestaxe setzt sich aus der Grundtaxe, der Pflegetaxe und den Zusatzkosten zusammen.
Der Pensionsvertrag kann schriftlich unter Einhaltung einer einmonatigen Frist auf Ende des Folgemonates gekündigt werden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten so werden die Taxen wie in Punkt 10 aufgeführt verrechnet.
Über die Zimmerzuteilung entscheidet die Heimleitung. Bei zwingenden Gründen ist diese ermächtigt, Bewohnerinnen ohne Kündigung in ein anderes Zimmer zu verlegen.
Unter den praktizierenden Ärzten aus dem Fürsorgeverband haben die Bewohnerinnen freie Arztwahl.
Unterkunft im Zimmer bzw. Pflegebett mit Vollpension inkl. heimübliche Getränke, Heizung, Strom und Wasser
Waschen der Bett- und Privatwäsche (ohne Flickarbeiten)
Besorgen des Zimmers inkl. einer wöchentlichen Reinigung
Aktivitäten und Veranstaltungen, die allen Bewohnerinnen gemeinsam angeboten werden
Telefonanschluss und Kabelfernsehanschluss (ohne Konzessionsgebühren)
Ärztlich verordnete Diäten
Heimübliches Pflegematerial und heimübliches Krankenmobiliar
Betreuungsleistungen
Alle Arztkosten, Arzneimittel, Diagnostikkosten, Physiotherapiekosten
Pflege- und Behandlungsleistungen gemäss BESA-System
Coiffeuse, Podologin (Pediküre)
Konsumationen in der Cafeteria
Mahlzeitenservice im Zimmer aus Komfortgründen
Betten aus Komfortgründen
Näharbeiten, Nähmaterial, Kleidernämeli, Flicken der persönlichen Wäsche, chem. Reinigung
Konzessionsgebühren, Telefoninstallation und Telefongebühren
Haftpflichtversicherung/Mobiliarversicherung, Kranken- und Unfallversicherung
Krankentransporte, Krankenbegleitung, Fahrkosten für Fahrten mit Dienstfahrzeug oder
Privatauto
Austrittspauschale, Zimmerschäden
Die Verrechnung der Pflegetaxen erfolgt gemäss BESA-System des Schweizerischen Heimverbandes CURAVIVA und gemäss Vorgaben des Kantons Zürich (siehe Taxtabelle).
Die Zusatzkosten sind in der Taxtabelle geregelt und werden nach Aufwand verrechnet.
Bei Abwesenheit oder Spital-/ Klinikaufenthalt wird, solange das Zimmer bzw. Bett nicht gekündigt ist, die Grundtaxe abzüglich des Verpflegungsanteils verrechnet. Der Ein- und Austrittstag gilt als Anwesenheit und wird mit der ganzen Tagestaxe in Rechnung gestellt.
Wird ein Zimmer bzw. Bett reserviert, wird vom Reservationstag bis zum Eintritt die Grundtaxe abzüglich des Verpflegungsanteils verrechnet.
Stehen freie Betten zur Verfügung können diese mit Feriengästen belegt werden. Als Ferienaufenthalt gilt eine zum voraus bestimmte Dauer. Erfolgt ein Austritt vor Ablauf der festgelegten Dauer, wird die Grundtaxe abzüglich des Verpflegungsanteils bis zum Ablauf der vereinbarten Dauer oder bis zur Wiederbesetzung des Bettes bzw. Zimmers verrechnet.
Feriengästen wird zusätzlich zur Grundtaxe ein von der Fürsorgebehörde festgelegter Zuschlag verrechnet.
Bei einem Austritt aus dem Heim wird für allgemeine Umtriebe eine von der Fürsorgebehörde festgesetzte Austrittspauschale verrechnet. Schäden, welche die übliche Abnützung übersteigen, werden nach Aufwand verrechnet.
Bei einem Todesfall wird die Grundtaxe abzüglich Verpflegungsanteil während 10 Tagen weiterverrechnet. Ist das Zimmer bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht geräumt wird die Taxe bis zur vollständigen Zimmerräumung weiter verrechnet. Zusätzlich wird die Austrittspauschale in Rechnung gestellt. Die Grundtaxe entfällt ab Neubelegung des Zimmers.
(siehe Taxtabelle).
Erfolgt der Austritt vor Ablauf der Kündigungsfrist wird für die Tage zwischen dem Austritt und dem Ende der Kündigungsfrist die Grundtaxe abzüglich Verpflegungsanteil verrechnet. Trifft die schriftliche Kündigung erst nach dem erfolgten Austritt ein, so werden bis deren Eintreffen die Grundtaxe und der Pflegezuschlag voll verrechnet. Kann das Bett bzw. Zimmer durch das Heim innerhalb der Kündigungsfrist neu besetzt werden, so wird nach der Wiederbesetzung keine
Taxe mehr in Rechnung gestellt.
Beim Heimeintritt wird ein Pensionsvertrag abgeschlossen. Die Taxordnung und die Taxtabelle sind Bestandteile des Pensionsvertrages.
Diese Taxordnung ersetzt die Fassung vom April 2008.
Andelfingen, 1. Januar 2011
Anmerkung:
Zugunsten der Lesefreundlichkeit haben wir die weibliche Schreibform (Bewohnerinnen) gewählt. Selbstverständlich sind damit immer auch die Bewohner angesprochen.