Fürsorgeverband Andelfingen

Gemeinden Adlikon, Andelfingen, Humlikon, Kleinandelfingen

TAXTABELLE ab Januar 2012

 

1. Pensionspreise (Fürsorgebeschluss vom 25.10.2011)

Zimmer

Nr.

Grundtaxe

 

 

 

Haus A

 

 

* 1-er Zimmer ohne Nasszelle

 

Fr. 97.00

 

 

 

Haus B Erdgeschoss

 

 

1-er Zimmer mit Nasszelle

 

Fr. 105.00

2-er Zimmer mit Nasszelle

 

Fr. 90.00

 

 

 

Haus B Obergeschoss

 

 

1-er Zimmer mit Nasszelle

 

Fr. 105.00

1-er Zimmer ohne Nasszelle

 

Fr. 97.00

2-er Zimmer mit Nasszelle

 

Fr. 90.00

 

 

 

Haus B Dachgeschoss

 

 

B2.01 1-er Zimmer mit Nasszelle

 

Fr. 114.00

B2.06 1-er Zimmer mit Nasszelle

 

Fr. 107.00

B2.08 1-er Zimmer mit Nasszelle

 

Fr. 107.00

B2.09 1-er Zimmer mit Nasszelle

 

Fr. 114.00

B2.11 1-er Zimmer mit Nasszelle

 

Fr. 114.00

B2.12 1-er Zimmer mit Nasszelle

 

Fr. 114.00

 

 

 

Haus C Erdgeschoss

 

 

* C0.01 1-er Zimmer mit Nasszelle

29.91 m2

Fr. 119.00

* C0.07 1-er Zimmer mit Nasszelle

27.39 m2

Fr. 119.00

 

 

 

Haus C Obergeschoss

 

 

* C1.01 1-er Zimmer mit Nasszelle

30.10 m2

Fr. 119.00

* C1.08 1-er Zimmer mit Nasszelle

20.78 m2

Fr. 114.00

* C1.09 1-er Zimmer mit Nasszelle

27.76 m2

Fr. 119.00

Die Grösse der Zimmer ermöglicht auch eine Belegung durch Ehepaare. Die Grundtaxe für die zweite Person beträgt die Hälfte der entsprechenden Zimmergrundtaxe.

Haus C Dachgeschoss

 

 

1-er Zimmer mit Nasszelle

18.67 m2

Fr. 119.00

1-er Zimmer mit Nasszelle

17.91 m2

Fr. 119.00

1-er Zimmer mit Nasszelle

17.91 m2

Fr. 119.00

1-er Zimmer mit Nasszelle

17.91 m2

Fr. 119.00

 

 

 

Haus D Obergeschoss

 

 

1-er Zimmer mit Nasszelle

20.99 m2

Fr. 119.00

1-er Zimmer mit Nasszelle

17.47 m2

Fr. 114.00

1-er Zimmer mit Nasszelle

17.46 m2

Fr. 114.00

1-er Zimmer mit Nasszelle

17.46 m2

Fr. 114.00

 

 

 

Haus D Dachgeschoss

 

 

1-er Zimmer mit Nasszelle

15.64 m2

Fr. 108.00

1-er Zimmer mit Nasszelle

15.62 m2

Fr. 108.00

1-er Zimmer mit Nasszelle

18.38 m2

Fr. 108.00

 

 

2. Betreuungspauschale

In den vergangenen Jahren waren die Kosten für die Betreuung in den Pensionspreisen enthalten. Auf der Rechnung werden diese Kosten in Zukunft separat aufgeführt.

Solidarisch tragen alle Bewohnerinnen und Bewohner an der Betreuung mit. Die Pauschale wird verrechnet, ob das Angebot genutzt wird oder nicht.

Folgende Punkte gehören zur Betreuung:

 

Pflegestufe

Betreuungstaxen 

Stufe 0

15.00 Fr./ Tag

Stufe 1

15.00 Fr./ Tag

Stufe 2

15.00 Fr./ Tag

Stufe 3

15.00 Fr./ Tag

Stufe 4

15.00 Fr./ Tag

 

 

3. Pflegekosten

ZUSCHLÄGE GEMÄSS EINSTUFUNG PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT  BESA-SYSTEM

Pflegestufe

Total Pflegetaxen Fr./Tag

Beitrag Krankenversicherung

Bewohneranteil

Anteil öffentliche Hand Fr.

Stufe 1

29.20

19.20

10.00

0.00

Stufe 2

70.60

38.35

21.60

 10.65

Stufe 3

114.25

62.25

21.60

30.40

Stufe 4

185.25

76.75

21.60

86.90

 

Der Anteil der Pflegetaxen der Bewohnerinnen und Bewohner und der Versicherer richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Kantons Zürich und nach dem Budget 2012.

Die Pflegetaxe wird laufend den notwendigen Leistungen angepasst oder mindestens alle sechs Monate überprüft.

 

3. Ermässigungen

1.

Verpflegungsanteil

Fr.

11.--

/ Tag

 

4. Zusatzkosten

1.

Mahlzeitendienst im Zimmer aus Komfortgründen

Fr.

6.--

/ Mahlzeit

2.

Betten aus Komfortgründen  

Fr.

6.--

/ Tag

3.

Austrittspauschale nach einem Monat einmalig

Fr.

450.--

 

4.

Austrittspauschale innerhalb eines Monats einmalig

Fr.

200.--

 

5.

Todesfall Austrittspauschale einmalig

Fr.

450.--

 

6.

Zuschlag Feriengäste (siehe Taxordnung Punkt 7)

Fr.

10.--

/ Tag

7.

  Kleidernämeli (ohne Annähen)
- Annähen

Fr.

36.--
42.--

/ Std.
/ Std.

8.

Flicken, Ändern der persönlichen Wäsche

Fr.

42.--

/ Std.

 

Näh-/ Flickmaterialien

nach Aufwand

9.

Zuschlag auf die Grundtaxe für Bewohner, die ihren
gesetzlichen Wohnsitz ausserhalb der Verbandsgemeinden haben

 

10 %

10.

Begleitung zum Arzt, Therapien usw. (ohne Fahrkosten)
- innerhalb der Verbandsgemeinden
- ausserhalb der Verbandsgemeinden


Fr.
Fr.


42.--
60.--


11.

Fahrkosten für Fahrten mit Dienst- resp. Privatauto

Fr.

0.80

/ km

12.

Pediküre / Podologin /
Chemische Reinigung

werden mit der Monatsrechnung verrechnet

13.

Coiffeurleistungen

werden mit der Monatsrechnung verrechnet

14.

Für zusätzliche Personalleistungen, die nicht in der Grundtaxe oder der BESA-Bedarfserfassung inbegriffen sind (z.B. Hilfe beim Zimmer einrichten, Zügeln, externe Begleitung z.B. für Einkäufe, Besorgungen usw.) wird der Zeitaufwand verrechnet.

Fr.

42.--

/ Std.

 

Die Taxen sowie die allgemeinen Zuschläge gelten als ergänzende Vertragsbedingungen.
Diese Taxtabelle ersetzt die Taxtabelle vom 25.10.2011.

 


TAXORDNUNG

 

1.   Grundsätze

 

2. Grundtaxe

Folgende Leistungen sind in der Grundtaxe enthalten:

Folgende Leistungen sind in der Grundtaxe nicht enthalten:

 

3. Pflegetaxen

Die Verrechnung der Pflegetaxen erfolgt gemäss BESA-System des Schweizerischen Heimverbandes CURAVIVA und gemäss Vorgaben des Kantons Zürich (siehe Taxtabelle).

 

4. Zusatzkosten

Die Zusatzkosten sind in der Taxtabelle geregelt und werden nach Aufwand verrechnet.

 

5. Ermässigungen

Bei Abwesenheit oder Spital-/ Klinikaufenthalt wird, solange das Zimmer bzw. Bett nicht gekündigt ist, die Grundtaxe abzüglich des Verpflegungsanteils verrechnet. Der Ein- und Austrittstag gilt als Anwesenheit und wird mit der ganzen Tagestaxe in Rechnung gestellt.

 

6. Zimmerreservation

Wird ein Zimmer bzw. Bett reserviert, wird vom Reservationstag bis zum Eintritt die Grundtaxe abzüglich des Verpflegungsanteils verrechnet.

 

7. Feriengäste / Probewohnen

Stehen freie Betten zur Verfügung können diese mit Feriengästen belegt werden. Als Ferienaufenthalt gilt eine zum voraus bestimmte Dauer. Erfolgt ein Austritt vor Ablauf der festgelegten Dauer, wird die Grundtaxe abzüglich des Verpflegungsanteils bis zum Ablauf der vereinbarten Dauer oder bis zur Wiederbesetzung des Bettes bzw. Zimmers verrechnet.
Feriengästen wird zusätzlich zur Grundtaxe ein von der Fürsorgebehörde festgelegter Zuschlag verrechnet.

 

8. Austritt

Bei einem Austritt aus dem Heim wird für allgemeine Umtriebe eine von der Fürsorgebehörde festgesetzte Austrittspauschale verrechnet. Schäden, welche die übliche Abnützung übersteigen, werden nach Aufwand verrechnet.

 

9. Todesfall

Bei einem Todesfall wird die Grundtaxe abzüglich Verpflegungsanteil während 10 Tagen weiterverrechnet. Ist das Zimmer bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht geräumt wird die Taxe  bis zur vollständigen Zimmerräumung weiter verrechnet. Zusätzlich wird die Austrittspauschale in Rechnung gestellt. Die Grundtaxe entfällt ab Neubelegung des Zimmers.
(siehe Taxtabelle).

 

10. Kündigung

Erfolgt der Austritt vor Ablauf der Kündigungsfrist wird für die Tage zwischen dem Austritt und dem Ende der Kündigungsfrist die Grundtaxe abzüglich Verpflegungsanteil verrechnet. Trifft die schriftliche Kündigung erst nach dem erfolgten Austritt ein, so werden bis deren Eintreffen die Grundtaxe und der Pflegezuschlag voll verrechnet. Kann das Bett bzw. Zimmer durch das Heim innerhalb der Kündigungsfrist neu besetzt werden, so wird nach der Wiederbesetzung keine
Taxe mehr in Rechnung gestellt.

 

11. Pensionsvertrag

Beim Heimeintritt wird ein Pensionsvertrag abgeschlossen. Die Taxordnung und die Taxtabelle sind Bestandteile des Pensionsvertrages.

 

Diese Taxordnung ersetzt die Fassung vom April 2008.

Andelfingen, 1. Januar 2011
FÜRSORGEBEHÖRDE ANDELFINGEN

 

Anmerkung:
Zugunsten der Lesefreundlichkeit haben wir die weibliche Schreibform (Bewohnerinnen) gewählt. Selbstverständlich sind damit immer auch die Bewohner angesprochen.