Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) gibt Empfehlungen in Form von Richtlinien, zuhanden der Sozialhilfeorgane von Bund, Kantonen, Gemeinden und Organisationen der privaten Sozialhilfe heraus. Die aus dem Jahr 1997 stammenden Richtlinien wurden auf das Jahr 2005 revidiert.
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat beschlossen, diese revidierten Richtlinien, mit von ihm klar definierten Abweichungen, für den Kanton Zürich verbindlich zu erklären.
Die Existenz der bedürftigen Personen sichern
Den Anreiz zur Erwerbsaufnahme verstärken
Die soziale und berufliche Integration fördern
Den Missbrauch wirksam bekämpfen
Gewähren eines Einkommensfreibetrages von Fr. 100.- bis 600.-
Gewähren einer Integrationszulage von Fr. 100.- bis 300.-
Kürzung des Grundbedarfs um 7%
Streichen des Grundbedarfs II
Verbesserung der Sanktionsmöglichkeiten